Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen von HUMMEL Reiseideen GmbH

1.         Abschluss des Reisevertrages

1.1       Mit seiner Anmeldung zur Reise bietet der Kunde (m/w/d) HUMMEL Reiseideen GmbH („HRI“) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der von HRI erhaltenen Reiseausschreibung und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den anmeldenden Kunden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2       Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch HRI zustande. HRI bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) für alle Teilnehmer (nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform).

1.3       Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von HRI vor, an das HRI für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig annehmen, was durch Leistung der Anzahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.

1.4       Kein Widerrufsrecht des Kunden

HRI weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Reisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2.         Leistungen

Umfang und Art der von HRI vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Reiseangebot mit der Reiseausschreibung an den Kunden in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von HRI ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

3.         Bezahlung

3.1       Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 5 Wochen vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 5.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei HRI eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 5 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis mithin unverzüglich fällig und an HRI zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei HRI. Werden die fällige An- oder Restzahlung auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, so kann HRI vom Reisevertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziff. 6.1 und 6.2 orientieren.

3.2       Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat HRI diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von HRI vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und HRI ist berechtigt, einen entstandenen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten, und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.

4.         Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

4.1       HRI behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird HRI den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

4.2       Da Ziff. 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für HRI führt.

4.3       HRI behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 3 Stunden, Routenänderungen, auch von Flugstrecken, in zumutbarem Umfang, Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte). HRI hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4       Erhebliche Preis- und Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann HRI sie nicht einseitig vornehmen. HRI kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von HRI bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann HRI die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 4.4 entsprechend, d. h. HRI kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von HRI bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von HRI nach dieser Ziffer bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als vom Kunden angenommen.

4.5       HRI kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten, über die HRI den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5.         Rücktritt und Kündigung durch HRI

5.1       HRI kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Zahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. HRI hat den Rücktritt bis spätestens 5 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.

5.2       Ferner kann HRI vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn HRI aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

5.3       Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch HRI nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maß vertragswidrig, dass eine Fortsetzung der Reise mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann HRI den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält HRI den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die HRI aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

6.         Rücktritt des Kunden, Umbuchung durch den Kunden, Ersatzperson

6.1       Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HRI. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann HRI eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat HRI die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von HRI und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises

- vom 29. bis 22. Tag: 40 % des Reisepreises

- vom 21. bis 14. Tag: 60 % des Reisepreises

- vom 13. bis 7. Tag: 70 % des Reisepreises

- vom 6. Tag bis Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der von HRI mit der jeweiligen Pauschalen berechneten Höhe entstanden ist.

6.2       HRI behält sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird dann die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaig möglichen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

6.3       Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Vornahme von Umbuchungen nach Buchung der Reise (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart). Werden dennoch auf Wunsch des Kunden Umbuchungen vorgenommen, kann HRI ein Umbuchungsentgelt von bis zu 29 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Dabei kann der Kunde nachweisen, dass HRI kein oder nur ein geringerer Schaden als in Höhe der genannten Pauschalen entstanden ist. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Ist die Umbuchung lediglich erforderlich, weil HRI ihren vorvertraglichen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, so ist sie kostenfrei.

6.4       Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie HRI nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. HRI kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber HRI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. HRI darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.

6.5       Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. HRI kann eine derartige Versicherung auf Wunsch des Kunden vermitteln.

7.         Obliegenheiten des Kunden

7.1       Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von HRI oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit HRI infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

7.2       Verlangt der Kunde Abhilfe, hat HRI den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. HRI kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann HRI die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat HRI Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

7.3       Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet HRI innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch HRI verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält HRI hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

7.4       Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder HRI gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

7.5       Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten.

7.6       Jeder Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In, etwaige gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen. Bei der Buchung von Rail & Fly-Tickets hat der Kunde ebenfalls die Mitwirkungspflicht, bei allen nationalen und internationalen Flügen sicherzustellen, dass er eine Bahnanfahrt auswählt, die ihm erlaubt, mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit seines Fluges am Flughafen einzutreffen, so dass er rechtzeitig am Check-In-Schalter erscheinen, die Sicherheitskontrollen oder sonstige Kontrollen, wie etwa Gesundheitskontrollen, passieren und den Flug am Gate antreten kann.

8.         Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von HRI für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind

9.         Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

            HRI informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. HRI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern der Kunde HRI mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass HRI gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich, auch für das Mitführen gültiger Reisedokumente. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen HRI hat ihn verschuldet nicht, unzureichend oder falsch informiert.

10.       Informationspflichten über Identität des Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet HRI, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss HRI diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht, ebenso bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Die Liste der Fluggesellschaft mit einem Flugverbot in der EU, ist unter transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de einsehbar.

11.       Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

11.1     Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert HRI den Kunden in ihrer Datenschutzerklärung auf ihrer Website und in ihrem Datenschutzhinweis. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und sie identifizieren, wie etwa Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse info@hummel-reiseideen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder HRI unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2     Mit einer Nachricht an info@hummel-reiseideen.de kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12.       Sonstige Bestimmungen und Hinweise

12.1     Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und HRI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HRI vereinbart.

12.2     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12.3     Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. HRI nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter: HUMMEL Reiseideen GmbH, Dieselstr. 2, 76689 Karlsdorf, Tel: 0049-(0)7251-3661590, Geschäftsführer: Sascha Hummel, Amtsgericht Mannheim, HRB 232524, USt-ID-Nr.: DE 227 764 558, Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung, Haftpflichtversicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Geltungsbereich: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. HUMMEL Reiseideen vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de