ERV Reiseversicherung – Kreditkartenversicherung

Und die Versicherung ist auch schon dabei.“ Die Werbeversprechen der Kreditkarten-Anbieter klingen gut. Warum eine spezielle Reisepolice, wenn das Kartenunternehmen im Schadensfall ohnehin einspringt? Weil sich im Kleingedruckten jede Menge Stolpersteine verbergen. Wir sagen, worauf Sie achten müssen, um ihre Reise sicher genießen zu können.  

Die Probleme beginnen schon bei der Auswahl der richtigen Karte. Wer großen Wert auf zusätzlichen Versicherungsschutz legt, kommt um eine Gold-Karte kaum herum. Die kostet zwar in der Regel etwas mehr. Dafür aber ist der Schutz für den Notfall etwas größer. Die Preise reichen von null bis etwa 140 Euro. Insgesamt haben Bundesbürger die Wahl unter fast 400 unterschiedlichen Karten. 

Wer sich auf das Kärtchen mit Visa-, Amex-, Mastercard- oder Diners-Logo verlassen möchte, sollte sich zunächst fragen, ob die jeweilige Versicherung auch greift, wenn die entsprechende Leistung nicht mit der Karte bezahlt wurde. Denn in den Geschäftsbedingungen finden sich häufig Aussagen wie: „Hierfür ist aus versicherungstechnischen Gründen eine Zahlung mit einer der Kreditkarten erforderlich“. Das gilt, je nach Anbieter, etwa für die Reise-Rücktritts-Kosten-Police, zusätzliche Mietwagen-Versicherungen oder für den Verkehrsmittel-Unfallschutz. Das Problem: Immer noch können Reisen nicht überall mit Kreditkarten bezahlt werden. Und der Versuch, den Busfahrschein mit Plastikgeld zu bezahlen, um während der Fahrt ins Museum abgesichert zu sein, ist längst nicht immer erfolgreich. 

Wichtig ist auch die Frage, welche und wie viele Personen versichert sind. Die Auslands-Krankenversicherung etwa erstreckt sich fast immer auf die ganze Familie, manchmal auch auf allein reisende Lebenspartner. Die Kosten beim Reiserücktritt werden entweder für die Familie oder für eine bestimmte Personenzahl (zum Beispiel „für den Karteninhaber und fünf weitere mitreisende Personen“) erstattet. Achtung: Juristisch zählen zur Familie häufig nur minderjährige Kinder oder Kinder in Berufsausbildung! 

Außerdem sind die Leistungen der Anbieter häufig begrenzt – entweder auf eine bestimmte Zeit oder auf bestimmte Höchstbeträge. So ist bei der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung eine Eigenbeteiligung in Höhe von 100 Euro durchaus üblich. Bei der Reisekrankenversicherung finden sich dagegen häufig Zeiträume zwischen 42 und 62 Tagen, für die der Schutz gilt. 

Eine „echte“ Police deckt meist einen Zeitraum von einem Jahr ab. Bei der Unfallversicherung werden im schlimmsten Fall ganz unterschiedliche Summen überwiesen, die zwischen 30 000 und über einer Million Euro liegen. Hier hilft nur der genaue Blick ins Kleingedruckte. 

Gerade bei der Auslands-Krankenversicherung sollten Urlauber zudem auf einen kleinen, aber wichtigen Unterschied achten. Zahlt die Gesellschaft nur den „medizinischen notwendigen „ Rücktransport, oder kommt sie auch bei „medizinisch sinnvollen“ Transporten auf? „Notwendig“ ist ein Transport ins Heimatland immer dann, wenn ein Arzt ihn empfiehlt und wenn eine angemessene Behandlung im Reiseland nicht möglich ist. Gerade in klassischen Feriendestinationen wird das allerdings häufig als gegeben angesehen. Als „sinnvoll“ gilt der Transport dann, wenn die Heilungschancen daheim größer sind. Und das kann schon dann der Fall sein, wenn der Patient sich ohne Sprachprobleme mit seinem Arzt verständigen kann. 

Übrigens: Die schönsten Versicherungsleistungen der Karten-Firmen können Urlauber vergessen, wenn sie – etwa über ihre heimische Unfall-Assekuranz – auch im Ausland abgesichert sind. Dann nämlich gilt: Die „klassische“ Police geht vor. 
 

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