Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde HUMMEL Reiseideen GmbH („HRI“) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch HRI zustande. HRI bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail, für alle Teilnehmer (nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von HRI vor, an das HRI für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch schlüssig durch Leistung der Anzahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.

2. Leistungen

Umfang und Art der von HRI vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt von HRI bzw. der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von HRI ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

3. Bezahlung

Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises pro Kunden fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 5 a) abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei HRI eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis mithin unverzüglich fällig und an HRI zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei HRI. Werden die fällige An- oder Restzahlung auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, so kann HRI vom Reisevertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6 orientieren.

4. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

HRI behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. HRI hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. Kann HRI die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann HRI dem Kunden die entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. HRI kann dem Kunden in seinem Angebot wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die er den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat. Nach dem Ablauf der von HRI bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Tritt der Kunde nach Alternative (2) vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechende Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für HRI mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden. Soweit HRI infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat HRI unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.

5. Rücktritt und Kündigung durch HRI

a) Ist in der vorvertraglichen Unterrichtung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann HRI vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der vorvertraglichen Unterrichtung beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung des Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und den letzten möglichen Rücktrittszeitpunkt nochmals angegeben hat. HRI hat den Rücktritt bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Ferner kann HRI vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn HRI aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. HRI hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Tritt HRI vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von HRI, zurückerstattet.

b) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch HRI nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maß vertragswidrig, dass eine Fortsetzung der Reise mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann HRI den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält HRI den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die HRI aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung durch den Kunden, Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HRI. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann HRI eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat HRI die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von HRI und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises

- vom 29. bis 22. Tag: 40 % des Reisepreises

- vom 21. bis 14. Tag: 60 % des Reisepreises

- vom 13. bis 7. Tag: 70% des Reisepreises

- vom 6. Tag bis Reisebeginn: 90% des Reisepreises.

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der von HRI mit der jeweiligen Pauschalen berechneten Höhe entstanden ist. HRI behält sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird dann die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaig möglichen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Vornahme von Umbuchungen nach Buchung der Reise (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart). Werden dennoch auf Wunsch des Kunden Umbuchungen vorgenommen, kann HRI ein Umbuchungsentgelt von bis zu 29 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Dabei kann der Kunde nachweisen, dass HRI kein oder nur ein geringerer Schaden als in Höhe der genannten Pauschalen entstanden ist. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Ist die Umbuchung lediglich erforderlich, weil HRI ihren vorvertraglichen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, so ist sie kostenfrei. Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie HRI nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. HRI kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber HRI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. HRI darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. HRI kann eine derartige Versicherung vermitteln.

7. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung des Kunden, Anzeigefristen

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von HRI oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit HRI infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat HRI den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. HRI kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann HRI die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat HRI Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet HRI innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung (oder per E-Mail) empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch HRI verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält HRI hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von HRI auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von HRI zu erstatten. HRI ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen HRI zur Last. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von HRI für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind

9. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

HRI informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. HRI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern der Kunde HRI mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass HRI gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich, auch für das Mitführen gültiger Reisedokumente. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen HRI hat verschuldet nicht, unzureichend oder falsch informiert.

10. Informationspflichten über Identität des Luftfahrtunternehmens

HRI ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss HRI diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von HRI einsehbar.

11. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. HRI hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@hummel-reiseideen.com mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@hummel-reiseideen.com kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12. Sonstiges, Hinweise zur Streitbeilegung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und HRI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HRI vereinbart. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. HRI nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter:

HUMMEL REISEIDEEN GmbH

Dieselstr. 2, 76689 Karlsdorf

Tel: 0049-(0)7251-349658 Fax: 0049-(0)7251- 440379

Geschäftsführer: Sascha Hummel

Amtsgericht Mannheim, HRB 232524

USt-ID-Nr.: DE 227 764 558

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

Haftpflichtversicherung: - AXA Versicherung AG, Postfach 920114, 51151 Köln

Geltungsbereich: weltweit.

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 12.