Das Wichtigste der Einreisebestimmungen für Ihren Hund 

  • Ausweise & Identifikation: 
  • Impfungen: Im EU-Heimtierausweis 
  • Für Schweden, Finnland, Norwegen & Island
  • Vorschriften und Regelungen während des Aufenthalts

 

Mit Ihrem Hund nach Skandinavien 

Die Vorstellung, mit seinem Hund die Welt zu entdecken, bringt eine einzigartige Freude und Abenteuerlust hervor. Vor dem Aufbruch sind jedoch Überlegungen und Planung erforderlich, um das Wohlbefinden des Hundes zu gewährleisten und die Reise für alle zu einem harmonischen Erlebnis zu machen.

Finnland:

Das Wichtigste der Einreisebestimmungen für Ihren Hund auf einen Blick:

Ausweise & Identifikation: 

Für das Reisen mit einem Haustier wird der EU-Heimtierausweis benötigt. Dieser Ausweis muss die eindeutige Identifikation des Tieres durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung enthalten. Seit dem 3. Juli 2011 ist der Einsatz eines Mikrochips für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend.

Impfungen: Im EU-Heimtierausweis muss von einem Tierarzt Folgendes dokumentiert werden:

  • Tollwutimpfung: Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen.
  • Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) bei Hunden: Die Behandlung muss entweder mindestens 24 Stunden vor der Einreise und höchstens 120 Stunden vorher erfolgen oder
  • vor der Einreise mindestens zweimal im Abstand von maximal 28 Tagen durchgeführt werden. Während des Aufenthalts in Finnland sind zusätzliche Behandlungen in Intervallen von höchstens 28 Tagen erforderlich.
  • Keine Bandwurmbehandlung ist notwendig, wenn man direkt aus Norwegen einreist.

Schweden: 

Das Wichtigste der Einreisebestimmungen für Ihren Hund auf einen Blick:

In den letzten Jahren wurden die Bestimmungen für die Einfuhr von Haustieren zunehmend vereinfacht. Für die Mitnahme deines Hundes aus einem EU-Land nach Schweden ist keine schriftliche Genehmigung erforderlich. Ein Gesundheitsattest wird ebenso wenig verlangt, genauso wenig wie Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe – obwohl beide Impfungen nach wie vor empfohlen werden.

Einreisebestimmungen für Haustiere:

  • EU-Heimtierausweis: Erforderlich für die Einreise mit einem Haustier. Der Ausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder gut lesbare Tätowierung enthalten. Seit dem 3. Juli 2011 ist der Mikrochip für erstmals gekennzeichnete Tiere verpflichtend.
  • Tollwutimpfung: Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein, wobei die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen muss.
  • Anmeldung am Zoll: Bei der Einreise muss das Tier unaufgefordert am Zoll angemeldet werden, es sei denn, es kommt aus Norwegen. Die Anmeldung kann auch im Voraus online erfolgen, beispielsweise auf der Website des Jordbruksverket.

Vorschriften und Regelungen während des Aufenthalts:

  • Leinenpflicht: In der Regel besteht eine Leinenpflicht für Haustiere.
  • Entfernung von Hundekot: Es besteht die Verpflichtung, Hundekot zu entfernen.

Einschränkungen und Verbote bei bestimmten Hunderassen:

  • Sogenannte gefährliche Hunderassen: Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für die Mitnahme dieser Rassen. Allerdings ist die Mitnahme von Kreuzungen zwischen Haushunden und Wildhunden wie Wölfen oder Dingos von der 1. bis zur 4. Generation nach der Kreuzung untersagt.

Norwegen:

Das Wichtigste der Einreisebestimmungen für Ihren Hund auf einen Blick:

Ausweise und Identifikation: 

Für das Reisen mit einem Haustier wird der EU-Heimtierausweis benötigt. Darin muss die Kennzeichnung des Tieres entweder durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist der Mikrochip für erstmals gekennzeichnete Tiere verpflichtend.

Im EU-Heimtierausweis müssen die folgenden Angaben von einem Tierarzt eingetragen sein:

  • Tollwutimpfung: Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen.
  • Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) bei Hunden: Die Behandlung muss entweder a) mindestens 24 Stunden vor der Einreise und höchstens 120 Stunden vorher erfolgen oder b) vor der Einreise mindestens zweimal im Abstand von maximal 28 Tagen durchgeführt werden. Während des Aufenthalts in Norwegen sind zusätzliche Behandlungen in Intervallen von höchstens 28 Tagen erforderlich. Bei direkter Einreise aus Finnland ist keine Bandwurmbehandlung erforderlich.

Reisevorschriften und Bestimmungen: 

Für Hunde besteht generell Leinenzwang. Der Besitzer muss den Hundekot entfernen und dazu eine Tüte sowie eine Schaufel mitführen. Bei der Einreise müssen die Dokumente grundsätzlich unaufgefordert dem Zoll vorgelegt werden. Eine Ausnahme besteht bei der Einreise aus Schweden, wo dies nicht erforderlich ist.

Einschränkungen bei Hunderassen und Verhalten: 

Bestimmte Hunderassen wie Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Toso Inu, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfshund und deren Kreuzungen sowie Hybriden/Kreuzungen zwischen Wolf und Hund sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Zusätzlich ist die Mitnahme von Hunden anderer Rassen untersagt, wenn sie entweder zu Kampf- oder Verteidigungszwecken trainiert wurden oder aggressives Verhalten zeigen, das eine Gefahr für Menschen und andere Tiere darstellt.

Island:

Das Wichtigste der Einreisebestimmungen für Ihren Hund auf einen Blick:

Für Reisen mit Hunden ist eine Einfuhrgenehmigung, sowie eine obligatorische Quarantäne erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Imports von Hunden sind in Island äußerst restriktiv. Aus diesem Grund ist Island möglicherweise nicht das ideale Reiseziel für einen Urlaub mit Ihrem Haustier.